Artikelschlagwörter

Petition gegen Hundesteuer – Aus aktuellem Anlass hier ein Link

Erstellt von Annett am 22. Februar 2013. Abgelegt in Kategorie Wiens World

So Ihr Lieben, alle die sich gegen die Hundesteuer wehren möchten, weil sie einfach unfair ist und gegen die Menschenrechte verstößt, hier ein Link zur Petition:

Musterbrief – Antrag auf Steuererlass – Hundesteuer gem. § 227 AO – Widerspruch!

Erstellt von Annett am 2. Februar 2013. Abgelegt in Kategorie Wiens Finanzwelt

Es ist wieder soweit. Zum Ärgernis vieler Hundebesitzer flattert wie jedes Jahr der Steuerbescheid ins Haus. Da wir solange nichts dagegen tun können, bis die Menschenrechtskommission darüber entschieden hat, ob diese Steuer überhaupt rechtens ist, können wir dem nur Widersprechen. Das heißt im Klartext …

Die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer unterliegt der „Tradition“

Erstellt von Annett am 26. Oktober 2012. Abgelegt in Kategorie Wiens Tierwelt

Warum der Kampf gegen die Hundesteuer ist, als würde man einem „Ochs ins Horn petzen“, liegt an der Tatsache, dass es sich die Richter recht einfach machen. Alle Argumente, die für uns Hundehalter allzu plausibel sind, werden durch Worte wie „Tradition“ oder „Die hat es schon immer gegeben“ oder „Wenn diese Gemeinde eine Hundesteuer erhebe, dann darf das auch die nächste“… u.s.w abgehandelt. Natürlich immer zum Ungunsten des Hundehalters.

Die Hundesteuer wird abgeschafft – rechtzeitig umdenken

Erstellt von Annett am 21. Oktober 2012. Abgelegt in Kategorie Wiens Finanzwelt, Wiens Tierwelt

Nachdem nun das Bundesverfassungsgericht die Klage gegen die Hundesteuer komplett abgelehnt hat, liegt diese dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vor. Das deutsche Hundesteuerrecht verletzt u.a. Art.8 Abs.1 MRK (Schutz vor staatlichen Eingriffen in das Privatleben), Art.13 MRK (Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Staates) und Art.14 MRK (Verbot der Diskriminierung). Dies wird im Wege einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland nach Art.34 MRK gerügt werden. (Quelle Dr. Vitt und Sir Monti)

Darf man Findelhunde behalten – Wer bestraft den Tier-wegwerfer

Erstellt von Annett am 8. Oktober 2012. Abgelegt in Kategorie Wiens Tierwelt

Es wird wieder, wie jedes Jahr die Zeit kommen, dass Hunde irgendwo an der Autobahnraststätte ausgesetzt werden, weil der Hundehalter keinen Bock mehr auf ihn hat. Sei es, weil er vergessen hat für den Hund einen EU-Pass zu kaufen, ihn frisch impfen zu lassen, weil die Buchung nur ohne Hund möglich war oder weil er einfach nur nervig ist, krank ist und überflüssig geworden ist.

Rentiert sich die Hundesteuer überhaupt

Erstellt von Annett am 5. September 2012. Abgelegt in Kategorie Wiens Finanzwelt, Wiens Tierwelt

Die Kommunen haben das Recht nach Art. 105 Abs. 2a GG eine Aufwandsteuer festzulegen. Nach diesem Paragrafen ist geklärt, dass eine Aufwandsteuer nur den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfasst werden kann, um damit die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu besteuern.

Der Erlass der Hundesteuer in Ausnahmefällen

Erstellt von Annett am 3. September 2012. Abgelegt in Kategorie Wiens Finanzwelt, Wiens Tierwelt

In Anlehnung an meine Recherche zu den Urteilen und Klagen gegen die Hundesteuer, bin ich auf ein Gesetz in der Abgabenordnung gestoßen und zwar den  §§ 163, 227 AO.

Die Erhöhung der Hundesteuer ist der falsche Weg

Erstellt von Annett am 20. August 2012. Abgelegt in Kategorie Wiens Tierwelt

Es gibt hinreichend rechtliche gegnerische Argumente, das die Hundesteuer abgeschafft werden muss. Nun sieht man, welche Folgen die Erhöhung der Hundesteuer in Mainz hat.

Protest gegen Hundesteuer – Nur Gemeinsam sind wir stark

Erstellt von Annett am 13. August 2012. Abgelegt in Kategorie Wiens Tierwelt

“Armer Hund muss Steuern zahlen”

Ist die Hundesteuer eine gesetzliche Vorschrift ?

Erstellt von Annett am 10. August 2012. Abgelegt in Kategorie Wiens Tierwelt

Die Kommunen und Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer von Hundehalten zu erheben, vorausgesetzt es liegt eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung vor. Da Satzungen von Gemeinde zu Gemeinde abweichend verfasst sein können, ist eine Bewertung einzelner, gegenständlicher Steuerbescheide nur unter Berücksichtigung der ortsüblichen Hundesteuersatzung möglich.

Facebook | Ihnen gefällt was Sie lesen. Zeigen Sie es anderen!